Anfrage  |  

AGB  |  

Buchung  |  

Disclaimer  |  

Garantie  |  

Hotline  |  

Impressum  |  

Newsletter  |  

Fotos  |  

Links  |  

News  |  

Sitemap  |  

Sie sind hier: 

>> Kombireise  >> Reise Bedingungen 

Allgemeine Reise Bedingungen der Kombireisen

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

Unsere allgemeinen Reisebedingungen der Kombireisen basieren auf den Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Sie ergänzen die §§ 651 a ff BGB und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen, wie Rücktrittskosten, in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Wir empfehlen dringend die Beachtung unserer Angebote zur online Reise Versicherung. Anfrage Kombireise

1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung, Option

1.1. Reiseanmeldung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie SunTrips Reisen GmbH (im folgenden ST genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie als Anmelder haften für die Erfüllung der Verpflichtungen aller von Ihnen mit angemeldeten Reiseteilnehmer wie für eigene, sofern Sie eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung dafür übernommen haben.

1.2. Reisevertrag

Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebots durch ST zustande. Über die Annahme informieren wir Sie per Email unmittelbar nach Vertragsabschluss durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung und Rechnung.

1.3. Reisebestätigung/Rechnung

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von ST vor, an welches ST für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Ein Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist ST die Annahme erklären. Bei kurzfristigeren Buchungen von weniger als 7 Werktagen ist ST für zwei Werktage an das Angebot gebunden. Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt gelten als Einverständniserklärung.

1.4. Reiseoption

ST verpflichtet sich Ihnen gegenüber, eine Reise bis zu 3 Werktagen zu optionieren. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Zeit die Buchung schriftlich (E-Mail, Fax oder per Brief) bestätigen, erlischt die Option automatisch, und Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Leistungen der Reise. Bei kurzfristigen Buchungen optioniert ST lediglich 24 Stunden. Abweichend von diesen Regelungen sind bestimmte Regelungen der Airlines, die eine verkürzte Ticketing Frist voraussetzen. Davon werden Sie bei Optionsaufgabe von ST informiert.

Seychellen

2. Zahlung, Sicherungsschein

2.1. Zahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. ST ist bei der tourvers Touristik-Versicherungs-Service GmbH versichert. Mit Erhalt der Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der volle Reisepreis fällig. Erst nach Eingang des vollständigen Reisepreises auf dem Konto von ST werden die Reiseunterlagen versandt. Reiseunterlagen in diesem Zusammenhang sind solche, die Ihnen einen direkten Anspruch auf die Reiseleistung garantieren, wie Flugschein, Hotelgutschein, Voucher u.a. Bei einem Vertragsschluss innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.

2.2. Rechnungszahlung

ST ist berechtigt, die Leistung von der getätigten Rechnungszahlung abhängig zu machen. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach einer Mahnung nicht, kann ST den Reisevertrag kündigen und die unter Ziff. 5.3. aufgeführten pauschalen Stornogebühren Ihnen gegenüber geltend machen; vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.3. Reiseunterlagen

Sollten Ihnen trotz rechtzeitig erfolgter und auch vollständiger Zahlung des Reisepreises die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, so wenden Sie sich umgehend an das Jugend-Reisebüro oder direkt an ST.

Borneo

3. Leistungen

3.1. Umfang vertraglicher Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. in der Sonderausschreibung oder aus den Angaben in der ST-Reisebestätigung.

3.2. Fremdleistungen

Leistungen, die von Ihnen als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. den eigenständigen Incoming-Unternehmen oder anderen Veranstaltern, gebucht und bezahlt werden, wie z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw., sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und unterliegen somit auch nicht der Haftung von ST.

3.3. Sonderwünsche

Ohne eine vorherige ausdrückliche Bestätigung von ST sind keine über die Leistungsbeschreibung im ST-Katalog oder über das jeweils gültige Sonderangebot (Flyer) hinausgehenden Zusicherungen möglich. Sonderwünsche, die nicht im aktuellen Katalog oder dem Sonderangebot zugesichert sind, z.B. besondere Lage eines/der Zimmer; besondere Aussicht, Stadtrundfahrt, werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt. ST bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen.

3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nehmen, wird sich ST bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. ST ist berechtigt, bis zu 20%, mindestens jedoch 25,- € p. P. des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

3.5. Bausteine buchen

Buchen Sie abweichend von der Pauschalreisenregelung nur Bausteine, Hotel, Rundreise etc., erhebt ST eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Vorgang, im Bereich der V.A. Emirate 15,- € pro Person.

Mauritius

4. Leistungsänderungen

4.1. Überprüfung

Sie sind verpflichtet, von ST empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und vorhandene Mängel gegebenenfalls zu rügen.

4.2. Abweichungen einzelner Reiseleistungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig und die von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Kurzfristig notwendige Änderungen der Flugzeiten, der Fluggesellschaft, des Flugzeugtyps, der Streckenführung sowie Zwischenlandungen behält sich ST ausdrücklich vor, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies wird durch Reisedauer, Reisezeit und Reisepreis bestimmt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. Nichterbringung von Leistungen

Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, wird Sie ST von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern das möglich ist, und die Änderungen nur geringfügig sind. ST wird Ihnen ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt und Umbuchung

5.1. Reiserücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Rücktrittserklärung per E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Zur finanziellen Schadensbegrenzung ist in unseren Pauschalreisen eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bereits mit enthalten (bis Abreise 31.10.2010).
Achtung! Bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (Abu Dhabi, Ajman, Dubai, Fujairah, Ras Al Khaimah, Sharjah und Umm Al Quwain) sowie in den Oman ist ab dem 01.11.2009 KEINE Reiserücktrittskostenversicherung im Reisepreis mehr enthalten. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.2. Nichtantritt der Reise

Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von ST nicht zu vertreten sind, kann ST angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen, Stornokosten, verlangen. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden.

5.3. Rücktrittspauschalen

Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich besondere Storno-Regelungen genannt sind, gelten die folgenden Rücktrittspauschalen als vereinbart:

5.3.1. bei Flugpauschalreisen

5.3.1.1. Sonderregelungen für Arabien

Diese Sonderregelungen gelten für den Bahrein, Oman und die V.A.E.

 

5.3.1.2. Sonderregelungen Indischer Ozean

Diese Sonderregelungen gelten für Indien, die Malediven, Seychellen und Mauritius.

 

5.3.2. bei Hotelbuchungen und Rundreisen

Abweichend von den Storno-Regelungen gemäß Punkt 5.3.1. gilt für Hotelbuchungen und Rundreisen unabhängig davon, ob diese als Baustein oder innerhalb einer Pauschalreise gebucht wurden, eine Rücktrittspauschale von 100% ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen für folgende Reiseziele:

 

5.3.3. bei nur Flug

Falls im Reisevertrag nicht anders geregelt, gelten vorrangig die Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Falls in diesem nicht gesondert geregelt, gilt die folgende Rücktrittspauschale ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Sie beträgt 20% des Flugpreises. Zusätzlich wird pro Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € erhoben.

5.4. Schaden

Ihnen bleibt es unbenommen, gegenüber ST den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden ist.

5.5. Umbuchungen

Es gelten die gleichen Bedingungen wie für einen Reiserücktritt (5.3.). Bei geringfügigen Umbuchungen, z. B. Wechsel der Kategorien, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€ fällig.

6. Rücktritt und Kündigung durch ST

ST kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

7. Haftung

7.1. Haftung im Rahmen der Sorgfaltspflicht

ST haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der im aktuellen Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen.

7.2. Verschulden

ST haftet für ein Verschulden, der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen. Die Haftung ist hier aber gem. Ziffer 7.3 beschränkt.

7.3 Beschränkung der Haftung

7.3.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

 

7.3.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich ST darauf berufen. Kommt ST die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Übereinkunft. Diese Abkommen beschränken die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Veranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

7.4. Abtretung von Ansprüchen

Die Abtretung von Ansprüchen gegen SunTrips, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern es sich um Familienangehörige handelt.

8. Gewährleistung

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) und letztendlich an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns aus dem Ausland montags bis freitags von 9.00 bis20.30 Uhr, samstags und sonntags 10 bis18 Uhr MEZ unter der

 

Verpflichtungen

Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbring

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ST unter der unten angegebenen Adresse geltend gemacht werden. Im Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung der Ansprüche unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

9.2. Verjährungsfrist

Für Ansprüche durch Schäden des Reisenden durch fahrlässige Handlung seitens ST gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren (§§ 651c - f). Für alle anderen Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist sie bis zu dem Tag gehemmt, an dem ST oder deren Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Pass, Visa, Zoll, Devisen, Gesundheit

10.1. Einhaltung der entsprechenden Vorschriften

Der Reiseanmelder ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa für die Reisenden selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch den Reiseveranstalter schuldhaft falsch informiert. ST informiert im Veranstalterkatalog über die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweist auf reisemedizinische Empfehlungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten. Für die Beantragung eines Visums durch ST erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 16,- EUR pro Person zzgl. Visagebühren und Kurierkosten.

10.2. Nicht rechtzeitige Erteilung

ST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben.

11. Allgemeines

11.1. Stand bei Drucklegung

Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juli 2008.

11.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

11.3. Versicherung

Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.

11.4. Gerichtsstand

Der Reiseanmelder kann ST nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von ST gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ST maßgebend.

12. Datenschutz

Personenbezogen Daten, die der Reisende SunTrips im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Anfrage Kombireise

13. Sitz und Amtsgericht

SUNTRIPS REISEN GmbH
Hardenbergstraße 19, D-10623 Berlin
HRB 76303 AG Charlottenburg
GF: Serdar Yilmaz

Suche

Google

World Wide Web http:// jugend-reisebuero.de

Navigation