Allgemeine Reisebedingungen
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Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen
Unsere allgemeinen Reisebedingungen der Kombireisen basieren auf den Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Sie ergänzen die §§ 651 a ff BGB und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen, wie Rücktrittskosten, in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Wir empfehlen dringend die Beachtung unserer Angebote zur online Reise Versicherung. Anfrage Kombireise
1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung, Option
1.1. Reiseanmeldung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie SunTrips Reisen GmbH (im folgenden ST genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Anmelder
haftet für die Erfüllung der Verpflichtungen aller von ihm mit angemeldeten Reiseteilnehmer wie für eigene, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung dafür übernommen hat.
1.2. Reisevertrag
Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebots durch ST zustande. Über die Annahme informieren wir Sie per Email unmittelbar nach Vertragsabschluss durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung und Rechnung. Die schriftliche Bestätigung steht auch in Ihrem Reisebüro zu Ihrer Verfügung.
1.3. Reisebestätigung/Rechnung
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von ST vor, an welches ST für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Ein Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist ST die Annahme erklären. Bei kurzfristigeren Buchungen von weniger als 7 Werktagen ist ST für zwei Werktage an das Angebot gebunden. Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt gelten als Einverständniserklärung.
1.4. Reiseoption
ST verpflichtet sich Ihnen gegenüber, eine Reise bis zu 3 Werktagen zu optionieren. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Zeit die Buchung schriftlich (E-Mail, Fax oder per Brief) bestätigen, erlischt die Option automatisch, und Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Leistungen der Reise. Bei kurzfristigen Buchungen optioniert ST lediglich 24 Stunden. Abweichend von diesen Regelungen sind bestimmte Regelungen der Airlines, die eine verkürzte Ticketing Frist voraussetzen. Davon werden Sie bei Optionsaufgabe von ST informiert.
Seychellen

2. Zahlung, Sicherungsschein
2.1. Zahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. ST ist bei der tourvers Touristik-Versicherungs-Service GmbH versichert.
Mit Erhalt der Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der volle Reisepreis fällig. Erst nach Eingang des vollständigen Reisepreises auf dem Konto von ST werden die Reiseunterlagen versandt.
Reiseunterlagen in diesem Zusammenhang sind solche, die Ihnen einen direkten Anspruch auf die Reiseleistung garantieren, wie Flugschein, Hotelgutschein, Voucher u.a. Bei einem Vertragsschluss innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.
Für Kunden ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist eine Zahlung per Überweisung nur bis 8 Wochen vor Abreise möglich. Bei Buchung und Zahlung ab 56 Tagen (8 Wochen) vor Abreise ist nur noch eine Zahlung per Kreditkarte möglich. Davon ausgenommen sind Reisen, bei welchen sich ST ein Rücktrittsrecht nach Ziff. 6.2.a) vorbehalten hat. In diesen Fällen ist die Restpreiszahlung erst mit Ablauf der Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts fällig.
Etwaige Bankgebühren gehören nicht zum Reisepreis und sind deshalb vom Kunden vollständig zu tragen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Gebühren abzutreten bzw. nachzubelasten.
Die Zahlungsbedingungen gelten falls nicht ausdrücklich besondere Zahlungsbedingungen genannt sind.
2.2. Rechnungszahlung
ST ist berechtigt, die Leistung von der getätigten Rechnungszahlung abhängig zu machen. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach einer Mahnung nicht, kann ST den Reisevertrag kündigen und die unter Ziff. 5.3. aufgeführten pauschalen Stornogebühren Ihnen gegenüber geltend machen; vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.3. Reiseunterlagen
Sollten Ihnen trotz rechtzeitig erfolgter und auch vollständiger Zahlung des Reisepreises die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, so wenden Sie sich umgehend an JUREBU oder direkt an ST.
Borneo

3. Leistungen
3.1. Umfang vertraglicher Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. in der Sonderausschreibung oder aus den Angaben in der ST-Reisebestätigung.
3.2. Fremdleistungen
Leistungen, die von Ihnen als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. den eigenständigen Incoming-Unternehmen oder anderen Veranstaltern, gebucht und bezahlt werden, wie z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw., sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und unterliegen somit auch nicht der Haftung von ST.
3.3. Sonderwünsche
Ohne eine vorherige ausdrückliche Bestätigung von ST sind keine über die Leistungsbeschreibung im ST-Katalog oder über das jeweils gültige Sonderangebot (Flyer) hinausgehenden Zusicherungen möglich. Sonderwünsche, die nicht im aktuellen Katalog oder dem Sonderangebot zugesichert sind, z.B. besondere Lage eines/der Zimmer; besondere Aussicht, Stadtrundfahrt, werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt. ST bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen.
3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nehmen, wird sich ST bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. ST ist berechtigt, bis zu 20%, mindestens jedoch 25,- € p. P. des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
3.5. Bausteine buchen
Buchen Sie abweichend von der Pauschalreisenregelung nur Bausteine, Hotel, Rundreise etc., erhebt ST eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Vorgang, im Bereich der V.A. Emirate 15,- € pro Person.
Mauritius

4. Leistungsänderungen
4.1. Überprüfung
Sie sind verpflichtet, von ST empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und vorhandene Mängel gegebenenfalls zu rügen.
4.2. Abweichungen einzelner Reiseleistungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig und die von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Kurzfristig notwendige Änderungen der Flugzeiten, der Fluggesellschaft, des Flugzeugtyps, der Streckenführung sowie Zwischenlandungen behält sich ST ausdrücklich vor, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies wird durch Reisedauer, Reisezeit und Reisepreis bestimmt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Nichterbringung von Leistungen
Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, wird Sie ST von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern das möglich ist, und die Änderungen nur geringfügig sind. ST wird Ihnen ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4. Preisanpassung vor Vertragsschluss
Die im Prospekt genannten Reisepreise sind für ST bindend. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig, wenn nach Veröffentlichung des Prospekts eine Änderung aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten (Kerosinzuschlag) notwendig ist.
5. Rücktritt und Umbuchung
5.1. Reiserücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Nichtantritt der Reise
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von ST nicht zu vertreten sind, kann ST (außer bei Vorliegen eines Falles höherer Gewalt i.S. v. §651j BGB) angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen, Stornokosten, verlangen. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden.
5.3. Rücktrittspauschalen
Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich besondere Storno-Regelungen genannt sind, gelten die folgenden Rücktrittspauschalen als vereinbart:
5.3.1. bei Flugpauschalreisen
- Diese Regelung findet Anwendung für alle Zielgebiete mit Ausnahme der in 5.3.1.1 und 5.3.1.2. genannten Zielgebiete mit Sonderregelungen
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
- bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 25%
- bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 30%
- bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 65%
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen 80%.
5.3.1.1. Sonderregelungen für Arabien, Nordzypern
Diese Sonderregelungen gelten für Nord-Zypern, den Bahrein, Oman und die V.A.E.
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
- bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%
- bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90%
5.3.1.2. Sonderregelungen Indischer Ozean
Diese Sonderregelungen gelten für Indien, die Malediven, Seychellen und Mauritius.
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
- bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30%
- bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50%
- bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab dem 07. Tag vor Reiseantritt 90%
5.3.2. bei Hotelbuchungen und Rundreisen
Es gelten die unter 5.3.1. genannten Bedingungen. Bei einer Stornierung ab dem 3 Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen gilt abweichend eine Stornopauschale von 90 % für folgende Zielgebiete:
- Vereinigte Arabische Emirate,
- Oman,
- Bahrain,
- Seychellen,
- Mauritius,
- Malediven,
- Indien.
5.3.3. bei nur Flug
Falls im Reisevertrag nicht anders geregelt, gelten vorrangig die Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Falls in diesem nicht gesondert geregelt, gilt die folgende Rücktrittspauschale ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Sie beträgt 20 % des Flugpreises. Zusätzlich wird pro Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € erhoben.
5.4. Schaden
Ihnen bleibt es unbenommen, gegenüber ST den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden ist.
5.5. Umbuchungen
a) Soll auf Ihren Wunsch nach Zustandekommen des Reisevertrages eine Leistungsänderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, des Reiseteilnehmers oder der Unterkunft vorgenommen werden (Umbuchung), was eine Änderung des Reisepreises nach sich ziehen kann, entstehen ST in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt (5.3) ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen (z. B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches) berechnet ST jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Vorgang.
b) Für bestimmte Reisen, Zielgebiete und Bausteine gelten besondere Rücktrittsund Umbuchungsbedingungen/-gebühren, sofern sie in der Leistungsbeschreibung der ST-Kataloge, in den Preisteilen, Sonderausschreibungen oder allgemeinen Informationen – siehe dazu unter Ziff. 5.3. – angegeben sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch ST
ST kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1. Kündigung durch ST
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 651j BGB i.V.m. § 651e Abs. 3 + 4 BGB, insbesondere bei nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg u.a.), kann ST den Reisevertrag kündigen.
6.2.
Zusätzlich kann ST in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise kündigen:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Eine darauf gerichtete Erklärung wird ST Ihnen umgehend zukommen lassen. In diesem Fall haben Sie das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern ST in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem aktuellen Leistungsumfang anzubieten. Sofern Sie von Ihrem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück.
- ohne Einhalten einer Frist, wenn ST die Durchführung der Reise nach einer Abmahnung des Reisenden seitens ST oder eines ST-Erfüllungsgehilfen vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder sonst erheblich vertragswidrigen Verhaltens des Reisenden nicht (länger) zumutbar ist. In einem solchen Fall behält ST den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ST aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt; einschließlich der ST von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Eventuell anfallende Mehrkosten für einen vorzeitigen Rücktransport trägt der Reisende.
7. Haftung
7.1. Haftung im Rahmen der Sorgfaltspflicht
ST haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der im aktuellen Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen.
7.2. Verschulden
ST haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen. Die Haftung ist hier aber gem. Ziffer 7.3 beschränkt.
7.3 Beschränkung der Haftung
7.3.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder
- soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
7.3.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich ST darauf berufen.
Kommt ST die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Übereinkunft. Diese Abkommen beschränken die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Veranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
7.4. Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen gegen SunTrips, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern es sich um Familienangehörige handelt.
8. Gewährleistung
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung mitzuteilen.
Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, sind die Beanstandungen direkt an ST in Deutschland zu richten. Sie erreichen ST aus dem Ausland montags bis freitags von 9.00-20.00 Uhr, samstags und sonntags 10-18 Uhr MEZ unter der
- Telefonnr. 0049-30-887117?0;
- Fax-Nr.: 0049-30-887 117?77;
- E-Mail-Adresse: info@suntrips.de.
Verpflichtungen
Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche nicht vertragsgemäße Erbringung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ST unter der unten angegebenen Adresse geltend gemacht werden. Im Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung der Ansprüche unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
9.2. Verjährungsfrist
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ST oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ST beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ST oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ST beruhen.
Für alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c – f BGB vereinbaren der Reisende und ST eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist sie bis zu dem Tag gehemmt, an dem ST oder deren Haftpflichtversicherung die Ansprüche
schriftlich oder in Textform zurückweist.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Pass, Visa, Zoll, Devisen, Gesundheit
10.1. Einhaltung der entsprechenden Vorschriften
Der Reiseanmelder ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa für die Reisenden selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch den Reiseveranstalter schuldhaft falsch informiert. ST informiert im Veranstalterkatalog über die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweist auf reisemedizinische Empfehlungen.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten. Für die Beantragung eines Visums durch ST erhebt ST eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR pro Person zzgl. Visagebühren und Kurierkosten.
Achtung! Abweichende Gebühr für Expressbearbeitung ab dem 15 Tag vor Abreise, max. 65,- €) zzgl. Visagebühren und Kurierkosten.
10.2. Nicht rechtzeitige Erteilung
ST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass ST die Verzögerung selbst zu vertreten hat.
11. Allgemeines
11.1. Stand bei Drucklegung
Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung 19. Dezember 2011.
11.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.3. Versicherung
Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.
11.4. Gerichtsstand
Der Reiseanmelder kann ST nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von ST gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ST maßgebend.
12. Datenschutz
Personenbezogen Daten, die der Reisende SunTrips im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Anfrage Kombireise
13. Sitz und Amtsgericht
SUNTRIPS REISEN GmbH
Hardenbergstraße 19, D-10623 Berlin
HRB 76303 AG Charlottenburg
GF: Serdar Yilmaz



